Meinungsfreiheit braucht Plakatierfreiheit.
Auch in Linz!

„Zum Anschlagen, Aushängen und Auflegen eines Druckwerkes an einem öffentlichen Ort bedarf es keiner behördlichen Bewilligung."
§ 48 Mediengesetz

Demokratie braucht Öffentlichkeit und Sichtbarkeit im öffentlichen Raum.

Insbesondere nicht-gewinnorientierte, zivilgesellschaftliche Initi ativen, die in der Regel nur über bescheidene finanzielle Mittel verfügen, brauchen daher auch Plakatflächen, um ihre Anliegen und Veranstaltungen öffentlich kundmachen zu können. Das entspricht unserem durch die Verfassung geschützten Recht auf Meinungsfreiheit. Das Recht auf Plaktierfreiheit ist deshalb auch im österreichischen Mediengesetz (§ 48) verankert.

Zum Gesetzestext

Das Problem

In Linz ist das Recht auf Plakatierfreiheit für zivilgesellschaftliche, nicht-gewinnorientierte Organisationen de facto eliminiert:

Durch eine rigide Plakatierverordnung, die dem Sinn des Mediengesetzes zuwiderläuft.

Durch die Kommerzialisierung und Privatisierung nahezu aller öffentlicher Plakatflächen.

Durch hohe Gebühren für NGOs für das Aufstellen von Plakatständern.

Damit wird das Plakatieren im öffentlichen Raum zum Privileg von Parteien und finanzkräftigen Organisationen. Das ist demokratiepolitisch unerträglich, weil es eine massive Einschränkung der Meinungsfreiheit darstellt.

Wir fordern daher:

Von der Stadt Linz:

Zur Verfügungstellung von Flächen, auf denen zivilgesellschaftliche, nicht-gewinnorientierte Organisationen frei plakatieren können (auf ca. 5.000 EinwohnerInnen sollte eine solche freie Plakatfläche kommen). Es gibt Gemeinden in Oberösterreich, die diesbezüglich vorbildliche Regelungen haben.

Von Stadt und Land:

die Abschaffung der horrenden Gebühren für zivilgesellschaftliche, nicht-gewinnorientierte Organisationen für das Aufstellen von Plakatständern.

Von der Landespolizeidirektion:

Novellierung der Plakatierverordnung, sodass sie dem Auftrag des Mediengesetzes und dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit entspricht.

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